Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kettenblatt-TV – Sportmedien, Livestreaming und digitaler Urkundenservice

Stand:

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der von Kettenblatt-TV angebotenen Dienstleistungen sowie für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Kettenblatt-TV und seinen Auftraggebern, insbesondere Vereinen, Verbänden, Veranstaltern, Unternehmen und sonstigen Organisationen.

  2. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

    • Produktion und Übertragung von Sportveranstaltungen im Livestream

    • Erstellung und Veröffentlichung von sportbezogenen Medieninhalten

    • Digitale Bereitstellung und Verwaltung von Urkunden

    • Weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen

  3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Kettenblatt-TV.

  4. Für einzelne Dienstleistungen können ergänzende vertragliche Regelungen gelten.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Webseite stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

  2. Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme eines Auftrags durch Kettenblatt-TV zustande.

  3. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

  4. Kettenblatt-TV ist berechtigt, technisch notwendige Anpassungen vorzunehmen, soweit dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen.

  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Inhalte, Daten, Bilder, Videos, Musikstücke, Logos und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

  3. Er stellt sicher, dass erforderliche Nutzungsrechte, Genehmigungen und datenschutzrechtliche Voraussetzungen vorliegen.

  4. Der Auftraggeber darf keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte übermitteln oder veröffentlichen.

  5. Kettenblatt-TV ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu sperren oder zu entfernen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot beziehungsweise den zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preisen.

  2. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

  4. Kostenpflichtige Leistungen können von einem vorherigen Zahlungseingang abhängig gemacht werden.

  5. Die jeweils geltenden Preise und etwaige Umsatzsteuer werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.

§ 5 Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen

  1. Kettenblatt-TV bemüht sich um eine möglichst zuverlässige Bereitstellung seiner Online-Dienste.

  2. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden, sofern keine gesonderte Verfügbarkeitsvereinbarung besteht.

  3. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Kettenblatt-TV sind möglich.

  4. Der Auftraggeber ist für geeignete technische Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich.

§ 6 Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von Kettenblatt-TV erstellten Inhalte unterliegen den jeweils geltenden Urheber- und Leistungsschutzrechten.

  2. Nutzungsrechte werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt.

  3. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte verbleiben grundsätzlich bei den jeweiligen Rechteinhabern.

  4. Der Auftraggeber räumt Kettenblatt-TV die zur Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 7 Haftung

  1. Kettenblatt-TV haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 8 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.

  2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kettenblatt-TV sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

  3. Soweit Kettenblatt-TV personenbezogene Daten im Auftrag eines Veranstalters verarbeitet, wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.


Teil B – Besondere Bedingungen für den digitalen Urkundenservice

§ 9 Gegenstand des Urkundenservices

  1. Kettenblatt-TV stellt Veranstaltern und Vereinen eine digitale Plattform zur Erstellung, Verwaltung und Bereitstellung von Teilnahme-, Ergebnis- und Siegerurkunden zur Verfügung.

  2. Die Plattform ermöglicht insbesondere:

    • Verwaltung von Sportveranstaltungen

    • Erstellung und Bearbeitung individueller Urkundenvorlagen

    • Import und Aktualisierung von Teilnehmer- und Ergebnisdaten

    • Bereitstellung von Urkunden zur Online-Ansicht und zum Ausdruck

    • Verwaltung von Credit-Guthaben

  3. Der Urkundenservice steht ausschließlich registrierten und durch Kettenblatt-TV freigeschalteten Veranstaltern beziehungsweise Vereinen zur Verfügung.

  4. Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht.

§ 10 Registrierung und Benutzerkonten

  1. Die Nutzung des Veranstalterportals setzt eine Registrierung und Freischaltung voraus.

  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.

  3. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

  4. Der Veranstalter ist für die Verwaltung seiner autorisierten Benutzer verantwortlich.

  5. Soweit die Plattform Support-Benutzer vorsieht, kann der Veranstalter diesen ausdrücklich Zugriff auf sein Veranstalterkonto gewähren und die Freigabe jederzeit widerrufen.

  6. Support-Benutzer dürfen ausschließlich im Umfang der ihnen zugewiesenen Berechtigungen tätig werden.

§ 11 Verantwortung für Inhalte und Ergebnisdaten

  1. Der Veranstalter beziehungsweise Verein ist für sämtliche von ihm oder seinen autorisierten Benutzern hochgeladenen, eingegebenen und veröffentlichten Inhalte und Daten verantwortlich.

  2. Dies gilt insbesondere für:

    • Vor- und Nachnamen der Teilnehmer

    • Geburtsdaten

    • Vereinszugehörigkeiten

    • Alters- und Wettkampfklassen

    • Platzierungen und Ergebnisse

    • Individuelle CSV-Zusatzfelder

    • Urkundenvorlagen, Bilder, Logos und grafische Elemente

  3. Der Veranstalter gewährleistet, dass sämtliche übermittelten Angaben sachlich richtig sind und nur im rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet und veröffentlicht werden.

  4. Kettenblatt-TV ist nicht verpflichtet, sämtliche vom Veranstalter übermittelten Daten vor ihrer Verarbeitung auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.

  5. Fehlerhafte, unvollständige oder unberechtigt bereitgestellte Daten sind vom Veranstalter unverzüglich zu berichtigen beziehungsweise zu entfernen.

§ 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter beziehungsweise Verein ist grundsätzlich datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die von ihm im Rahmen des Urkundenservices veranlasste Verarbeitung von Teilnehmer- und Ergebnisdaten, soweit er über deren Zwecke und Mittel entscheidet.

  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, vor der Übermittlung personenbezogener Daten an Kettenblatt-TV sicherzustellen, dass hierfür eine gültige Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO besteht.

  3. Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, ist der Veranstalter dafür verantwortlich, diese vorab ordnungsgemäß einzuholen und erforderlichenfalls nachweisen zu können. Eine Einwilligung ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, sofern eine andere geeignete gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.

  4. Der Veranstalter ist insbesondere dafür verantwortlich,

    • die betroffenen Teilnehmer transparent über Art, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung zu informieren,

    • gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einzuholen,

    • die Verarbeitung von Daten Minderjähriger rechtmäßig auszugestalten,

    • nur erforderliche personenbezogene Daten bereitzustellen,

    • die Rechte betroffener Personen zu gewährleisten,

    • die Richtigkeit der übermittelten Daten sicherzustellen.

  5. Der Veranstalter stellt sicher, dass die Bereitstellung von Urkunden über eine Online-Suchfunktion datenschutzrechtlich zulässig ist und die betroffenen Teilnehmer hierüber angemessen informiert wurden.

  6. Kettenblatt-TV übernimmt nicht die Pflicht des Veranstalters, die erforderlichen Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls Einwilligungen für die von diesem veranlasste Datenverarbeitung zu beschaffen.

  7. Soweit Kettenblatt-TV die personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung des Veranstalters verarbeitet, handeln die Parteien auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  8. Die gesetzlichen Datenschutzpflichten von Kettenblatt-TV bleiben unberührt.

§ 13 Credit-System und Abrechnung

  1. Die Nutzung bestimmter Funktionen des Urkundenservices erfolgt über ein Credit-System.

  2. Credits werden dem jeweiligen Veranstalterkonto gutgeschrieben und für kostenpflichtige Aktionen innerhalb der Plattform verwendet.

  3. Für jeden neu angelegten Ergebnisdatensatz wird 1 Credit berechnet.

  4. Die Aktualisierung bereits vorhandener Ergebnisdatensätze ist kostenlos.

  5. Für die Erstellung neuer Urkundenvorlagen können gesonderte Credit-Kosten anfallen. Die jeweils geltenden Kosten werden vor der entsprechenden Aktion angezeigt.

  6. Nach der Registrierung und Auswahl des gewünschten Credit-Pakets erhält der Veranstalter eine Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse.

  7. Nach vollständigem Zahlungseingang werden die erworbenen Credits dem Veranstalterkonto gutgeschrieben.

  8. Credits sind grundsätzlich dem jeweiligen Veranstalterkonto zugeordnet und können nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Kettenblatt-TV auf andere Konten übertragen werden.

  9. Eine Auszahlung oder Erstattung nicht verbrauchter Credits richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den ausdrücklich vereinbarten Vertragsbedingungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 14 Speicherung und Löschung von Ergebnisdaten

  1. Der Veranstalter legt bei der Erstellung einer Veranstaltung die gewünschte Verfügbarkeitsdauer der Ergebnisdaten fest.

  2. Die voreingestellte Verfügbarkeitsdauer beträgt 60 Tage ab dem Veranstaltungsdatum.

  3. Die Verfügbarkeitsdauer kann innerhalb der technisch angebotenen Grenzen angepasst werden und beträgt maximal 3.650 Tage.

  4. Nach Ablauf der festgelegten Verfügbarkeitsdauer werden die betreffenden Daten entsprechend den vorgesehenen Löschverfahren entfernt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe entgegenstehen.

  5. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, eine datenschutzrechtlich zulässige Speicherdauer auszuwählen. Die technische Möglichkeit einer längeren Speicherung begründet keine datenschutzrechtliche Zulässigkeit.

  6. Der Veranstalter hat erforderliche Sicherungskopien seiner eigenen Ergebnisdaten selbst aufzubewahren, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  7. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und technische Sicherungsprozesse bleiben unberührt.

§ 15 Urkundenvorlagen und Rechte Dritter

  1. Der Veranstalter ist für die von ihm verwendeten Urkundenvorlagen und deren Inhalte verantwortlich.

  2. Er stellt sicher, dass für verwendete Logos, Bilder, Schriftarten und sonstige geschützte Gestaltungselemente die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

  3. Kettenblatt-TV darf die bereitgestellten Materialien im zur Durchführung des Urkundenservices erforderlichen Umfang technisch verarbeiten.

  4. Der Veranstalter darf keine Vorlagen hochladen, deren Verwendung Rechte Dritter verletzt.

§ 16 Freistellung bei Rechtsverletzungen

  1. Verletzt der Veranstalter schuldhaft seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, insbesondere durch rechtswidrige Inhalte oder eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten, stellt er Kettenblatt-TV im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf der Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

  2. Dies umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.

  3. Eine Freistellung erfolgt nicht, soweit Kettenblatt-TV die betreffende Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

  4. Gesetzliche Verantwortlichkeiten und Ansprüche betroffener Personen, insbesondere nach der DSGVO, bleiben unberührt.

§ 17 Sperrung und Beendigung des Urkundenservices

  1. Kettenblatt-TV kann den Zugang zu einem Veranstalterkonto bei erheblichen Vertragsverstößen oder konkreten Sicherheitsrisiken vorübergehend einschränken, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

  2. Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich gekündigt werden.

  3. Die Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten nach Vertragsende richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und gegebenenfalls bestehenden Auftragsverarbeitungsvereinbarungen.

  4. Gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.


Teil C – Schlussbestimmungen

§ 18 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Kettenblatt-TV kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern.

  2. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer wirksamen vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage.

  3. Soweit erforderlich, werden Vertragspartner rechtzeitig über Änderungen informiert.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.

  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gera als Gerichtsstand vereinbart.

  3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 20 Anbieter und Kontakt

Kettenblatt-TV

Die vollständigen Anbieterangaben und Kontaktmöglichkeiten finden Sie in unserem Impressum.

Bei Fragen zu diesen AGB oder unseren Dienstleistungen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.